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Heidelberg: Octapharma will Stadthallen-Umbau unterstützen - Was das Steuerrecht sagt

Heidelberg. (RNZ) Die Firma Octapharma von Wolfgang Marguerre will mit einem Sponsoring von zehn Millionen Euro den Umbau der Stadthalle unterstützen. Im Gegenzug soll ein Raum nach dem Pharma-Unternehmen benannt werden. Aus seinem Privatvermögen spendet Marguerre nun 15 - statt wie bisher 25 - Millionen Euro. In Heidelberg sorgt diese Änderung für Diskussionen. Der Finanzexperte Lothar Binding, der seit 1998 für die SPD im Bundestag sitzt, erklärt in diesem Gastbeitrag die steuerrechtlichen Hintergründe:

Manche reichen Leute verwenden ihr Geld für sich und ihre Familie allein, obwohl es im Regelfall aus Erbschaften oder Unternehmen stammt, deren Gewinn maßgeblich auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwirtschaftet wurde. Es gibt auch reiche Leute, die einen Teil ihres Geldes der Gemeinschaft schenken - oft wirklich große Beträge, freiwillig und großzügig. Da gilt es, Danke zu sagen. Und gleichgültig was ich hier steuerfachlich ausführe, gerade in der Rhein-Neckar-Region wäre so manches Projekt ohne diese Großzügigkeit nicht möglich gewesen.

Oberbürgermeister Würzner hat darauf hingewiesen, dass solche Zuwendungen, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlasten. Richtig ist auch, dass solche Zuwendungen steuermindernd geltend gemacht werden können und auf diese Weise die beschenkte Gemeinschaft an ihrem Geschenk beteiligt wird. Mit "steuermindernd geltend machen" ist gemeint, dass eine Spende vom Gewinn eines Unternehmens abgezogen werden darf. Der Gewinn wird also um die Spende geringer, jedenfalls bis die Höchstgrenze erreicht ist. Insgesamt können Spenden im Umfang von bis zu 20 Prozent des Gewinns oder 0,4 Prozent der Summe aus Umsatz, Löhnen und Gehältern pro Jahr geltend gemacht werden. Dieser Teil der Spende wird also von der Gemeinschaft getragen. Ganz ähnlich ist es bei der Einkommensteuer. Dort kann die Spende als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich, die Steuer trägt die Gemeinschaft. In beiden Fällen gibt der Spender aber deutlich mehr, als es die Gemeinschaft kostet.

Es gibt drei Arten von Spenden: Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke, Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung und Zuwendungen an politische Parteien. In Deutschland besteht eine Stiftung aus einer Vermögensmasse, mit der ein Stifter bestimmte Zwecke verfolgt. Stiftungen genießen erhebliche Steuervorteile. Privatpersonen und Unternehmen dürfen Spenden oder Zustiftungen bei ihren Einkünften steuerlich geltend machen. Gemeinnützige Stiftungen sind ertragssteuerbefreit: Spendet eine Stiftung, kommen diese Spenden aus den steuerfreien Erträgen. Privatpersonen können also Geld an ihre Stiftung spenden, als Sonderausgabe von ihrem Einkommen abziehen - und die Stiftung spendet im nächsten Schritt für den gemeinnützigen Zweck.

Zudem ist der Unterschied zwischen Spende und Sponsoring wichtig. Wie oben erwähnt, unterliegt der steuerliche Abzug von Spenden bestimmten Begrenzungen. Eine Firma kann ihre Ausgaben für Sponsoring jedoch in voller Höher als Betriebsausgabe abziehen. Deshalb ist Sponsoring auch an Gegenleistungen geknüpft. Diese Gegenleistung wird häufig in Form einer kostenfreien Überlassung von Räumen oder Werbeflächen, oder auch einer Namensgebung öffentlicher Gebäude erbracht.

Im Regelfall entscheiden demokratisch gewählte Parlamente über die Verwendung von Steuern. Durch Spenden oder Sponsoring geht ein Teil dieser Entscheidungskompetenz auf die Spender oder Sponsoren über. Natürlich funktioniert unser Gemeinwesen nicht über freiwillige Zuwendungen für einzelne Projekte, sondern auf Grundlage verbindlicher Steuereinnahmen und natürlich dürfen die Kompetenzen demokratisch gewählter Gremien nicht Stück für Stück ins Private abwandern. Aber das Maß dieser Kompetenzverschiebung wurde demokratisch legitimiert festgelegt, und wir können froh sein, wenn sich viele in diesem Rahmen selbstlos engagieren.

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