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Stuttgart: Naturschützer klagen für Pestizidbericht

Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Ein US-Urteil zum Herbizid Glyphosat hat den Streit um Pflanzenschutzmittel auch in Deutschland wieder befeuert. Baden-Württembergs grün-schwarze Koalition ist sich zwar grundsätzlich einig, den Einsatz von Pestiziden verringern zu wollen. Der Weg dahin bleibt aber steinig. Am Donnerstag hat der Nabu-Landesverband das Land auf Herausgabe von Daten verklagt.

Der Nabu fordert, den Pestizideinsatz im Land bis 2025 um 50 Prozent zu reduzieren. Da es dafür bislang keine Ausgangsdaten gab, hat der Nabu vor einem Jahr einen "Pestizidbericht" präsentiert, der anhand von bundesweit 1300 Testbetrieben den Spritzmitteleinsatz in Baden-Württemberg zu erschließen versuchte. Abgesehen von diesen Schätzungen gibt es bislang keine Angaben - obwohl Landwirte über die von ihnen verwendeten Pestizide Buch führen müssen. Der Nabu fordert, diese Daten anonymisiert zusammenzuführen. Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) hält davon nichts: Für eine solche Erfassung müsse der Bund die Gesetze ändern, erklärte er schon im vergangenen Frühjahr. Entscheiden sollen nun Richter: Zunächst auf Naturschutzgebiete beschränkt, hat der Nabu in allen vier Regierungspräsidien auf Herausgabe der Daten geklagt.

Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2016 hat die grün-schwarze Koalition vereinbart, sich "für einen möglichst geringen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln" einzusetzen. Ein "Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt" versprach 2017 eine landesweite Strategie zur Verminderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Enssle zufolge "lässt diese Strategie leider bis heute auf sich warten".

Aktueller Grund dafür ist ein Streit zwischen Hauks Ministerium und dem Ressort von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). Zwar seien sich die Fachpolitiker "weitestgehend" einig, heißt es in einem CDU-Papier zu den koalitionären Konfliktthemen. In der Ressortabstimmung mache das Umweltministerium aber nun "grundsätzliche Einwände" gegen Hauks Kabinettsvorlage geltend. Im Kern wolle Unterstellers Behörde verbindliche Reduktionsziele und Indikatoren festlegen, anhand derer sie überprüft werden sollen.

Beide Ministerien bestätigten diese Darstellung. Untersteller monierte, Hauks Vorlage begnüge sich "vor allem mit der Anwendung des ohnehin bereits geltenden Fachrechts und einer bloßen Weiterentwicklung des Integrierten Pflanzenschutzes". Um die biologische Vielfalt zu schützen, sei aber "auch die Festlegung auf messbare Reduktionsziele" nötig.

Damit geht der Minister auch über seine Parteikollegen hinaus: Die Fach-Arbeitskreise hatten sich darauf geeinigt, zunächst die nötigen Daten zu erheben. Zwischenergebnisse erwarten die Experten erst nach zwei Vegetationsperioden, also frühestens 2021. Auf dieser Grundlage sollten dann konkrete Ziele erarbeitet werden.

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