Gericht stoppt „Wahl-o-mat“ - „Anwendung verletzt Chancengleichheit“
Der „Wahl-o-mat“ darf nach einem Gerichtsurteil vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte den Betrieb der Webanwendung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) auf Antrag der Partei „Volt Deutschland“.