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Gericht stoppt „Wahl-o-mat“ - „Anwendung verletzt Chancengleichheit“

Der „Wahl-o-mat“ darf nach einem Gerichtsurteil vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte den Betrieb der Webanwendung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) auf Antrag der Partei „Volt Deutschland“.

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