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Wichtiges Urteil für Mütter - Unterhaltszahlungen, auch wenn die Ex einen Neuen hat (Bild)

Die Ex hat keinen Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn sie in einer neuen festen Beziehung lebt? Doch! Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Begründung in dem zu entscheidenden Fall: Die Frau war mit ihrem Ex nicht verheiratet!

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