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Nach Gerichtsentscheidung: Bundeszentrale kündigt Beschwerde gegen Wahl-O-Mat-Verbot an

Der Wahl-O-Mat in seiner jetzigen Form benachteilige kleine Parteien, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Betreiber ist die Bundeszentrale für politische Bildung. Sie kündigte an, Beschwerde einzulegen.

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