Nach Gerichtsentscheidung: Bundeszentrale kündigt Beschwerde gegen Wahl-O-Mat-Verbot an
Der Wahl-O-Mat in seiner jetzigen Form benachteilige kleine Parteien, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Betreiber ist die Bundeszentrale für politische Bildung. Sie kündigte an, Beschwerde einzulegen.