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Karlsruhe - BGH zu Eigenbedarf: Alter allein ist noch kein Härtefall

Karlsruhe (dpa) - Bei Eigenbedarfskündigungen pocht der Bundesgerichtshof (BGH) auf äußerst sorgfältige Prüfung. Gerichte müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege, und in bestimmten Fällen von Amts wegen ein Gutachten einholen - nämlich dann, wenn der Mieter eine Verschlechterung seiner G

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