OVG Münster hat entschieden - Keine bürgerkriegsbedingte Gefahr mehr: Syrer muss zurück in die Heimat
Ein Syrer hat nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster keinen Anspruch auf Anerkennung eines Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz.