Kanton Schaffhausen: Durchgangsverkehr mit Ordonnanzwaffen (Polizei Schweiz)
Die Schaffhauser Polizei weist darauf hin, dass Ordonnanzwaffen nicht mehr über deutsches Staatsgebiet mitgeführt werden dürfen. Die Schaffhauser Polizei weist Schützinnen und Schützen darauf hin, dass Ordonnanzwaffen – aufgrund der deutschen