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Neues Gerichtsurteil - Mieter im Erdgeschoss müssen Haustür abschließen

Ein Gericht hat nun geurteilt: In einem Mietshaus müssen Mieter im Erdgeschoss jeden Abend die Haustür abschließen. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschließen bestehe zwar nicht, doch könne den Erdgeschossmietern das Abschließen per Hausordnung auferlegt werden.

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