Unterhalt: Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht mehr an (T-online)
Zahlen Sie den Unterhalt für Ihren oder Ihre Ex noch bar? Dann sollten Sie ab diesem Jahr schleunigst umstellen. Andernfalls können Sie den Aufwand nicht mehr von der Steuer absetzen. Wer Unterhalt an Ex-Mann oder Ex-Frau leisten muss, kann diesen