Gerichts-Zoff um Pippi-Langstrumpf-Lied: Anwalt führt mit Gesang skurrilen Beweis vor (Berliner Kurier)
Hamburg - „Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune“ – die Rechteinhaber des deutschen Pippi-Langstrumpf-Liedes müssen nun genauer rechnen als das freche Mädchen aus dem Kinderbuch-Klassiker. Ein Hamburger Gericht hält eine Klage