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Wohneigentum: Alle Käufer müssen Gemeinschaftseigentum abnehmen

Berlin (dpa/tmn) - Bei der Bauabnahme haben Käufer von Eigentumswohnungen einen Vorteil: Jeder von ihnen muss die Möglichkeit haben, persönlich das Gemeinschaftseigentum abzunehmen. Das ergibt sich aus der aktuellen Rechtsprechung, wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) erklärt. So kann sich die Abnahme

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