Wohneigentum: Alle Käufer müssen Gemeinschaftseigentum abnehmen
Berlin (dpa/tmn) - Bei der Bauabnahme haben Käufer von Eigentumswohnungen einen Vorteil: Jeder von ihnen muss die Möglichkeit haben, persönlich das Gemeinschaftseigentum abzunehmen. Das ergibt sich aus der aktuellen Rechtsprechung, wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) erklärt. So kann sich die Abnahme