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OVG: Polizei darf Parole bei Neonazi-Demo nicht verbieten

Die Polizei in Dortmund darf die Parole "Nie, nie, nie wieder Israel" auf einer Demo von Rechtsextremen nicht verbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag in einem Eilverfahren entschieden. Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei durch die Parole nicht erfüllt, erklärten die R

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