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Knöllchen ungültig: Tempomessungen durch private Firmen unzulässig

Tempokontrollen auf Straßen sind Sache des Staats und dürfen nicht an private Firmen abgegeben werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt und gab einem geblitzten Autofahrer recht. Sein Knöllchen ist ungültig - wie wohl auch viele weitere aus dem Main-Kinzig-Kreis.

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