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Entlassung der Zürcher Uni-Professorin Iris Ritzmann ist nichtig (Watson)

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Kündigung der Universitäts-Professorin Iris Ritzmann willkürlich war. Ritzmann hatte die Affäre Mörgeli ins Rollen gebracht. Die Uni hatte Telefon- und E-Mail-Daten der Professorin

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