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Einschätzung: "Keiner muss Betreuungsgeld zurückzahlen"

Das Bundes-Betreuungsgeld ist zwar für verfassungsswidrig erklärt worden - für Empfänger ändere sich aber nichts, sagt ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Neue Anträge seien allerdings aussichtslos. Zum inhaltlichen Streit hätten sich die Richter nicht geäußert.

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