Einschätzung: "Keiner muss Betreuungsgeld zurückzahlen"
Das Bundes-Betreuungsgeld ist zwar für verfassungsswidrig erklärt worden - für Empfänger ändere sich aber nichts, sagt ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Neue Anträge seien allerdings aussichtslos. Zum inhaltlichen Streit hätten sich die Richter nicht geäußert.