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Verfassungsrichter kippen Betreuungsgeld

Das umstrittene Betreuungsgeld verstößt in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Das verkündete das Bundesverfassungsgericht. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschieden die Richter in Karlsruhe einstimmig.

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