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Wiedereinführung der Maskenpflicht in Supermärkten ab 24. Juli: Heimischer Lebensmitteleinzelhandel trägt Entscheidung mit.

Non-Food-Handel auf Handelsverband-Empfehlung ausgenommen. Devise lautet lokal vor regional vor national. Gesundheit der Bevölkerung steht an erster Stelle.

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