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Stuttgart 21: Arm im Beton ist ein Akt von Gewalt

Wer sich aus Protest einbetoniert und von der Polizei befreit werden muss, macht sich strafbar. Ein Aktivist der Initiative Parkschützer ist am Dienstag deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte vor der Räumung des Schlossgartens im Februar seinen Arm im Parkboden in Beton gegossen.

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