ERH: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes (Der Neue Wiesentbote)
Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass das Landratsamt Erlangen-Höchstadt Änderungen, die sich auf Grund des Inzidenzwertes ergeben, über das Amtsblatt bekannt macht (abrufbar im Internet unter