Terroristische Vereinigung: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Mitglied der „Gruppe-Freital“
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen ein Mitglied der „Gruppe Freital“ bestätigt. Angeklagt wurde der Mann wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Die „Gruppe Freital“ verübte Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte.