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Terroristische Vereinigung: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Mitglied der „Gruppe-Freital“

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen ein Mitglied der „Gruppe Freital“ bestätigt. Angeklagt wurde der Mann wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Die „Gruppe Freital“ verübte Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte.

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