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Heidelberg: Ausgangssperre für Ungeimpfte wird aufgehoben - diese Corona-Regeln gelten ab Samstag

Heidelberg. (RNZ) Die 7-Tage-Inzidenz in Heidelberg liegt nach Angaben des Landesgesundheitsamtes am heutigen Freitag, 21. Januar, bei 355,9 (hier geht es zu den aktuellen Zahlen in unserem Corona-Ticker). Damit hat die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in Heidelberg den Grenzwert von 500 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen unterschritten.

Das hat das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für Heidelberg zuständig ist, offiziell festgestellt und bekanntgegeben. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg werden damit die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte ab Samstag, 22. Januar 2022, aufgehoben, teilt das Heidelberger Rathaus am Freitagabend mit.

Diese Corona-Regeln gelten dann in Heidelberg:

  • 2G plus-Regelung (geimpft oder genesen mit Testnachweis) in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und dem Freizeitsport im Innenraum.
  • 2G-Regelung (geimpft oder genesen) im Einzelhandel; mit Ausnahme der Grundversorgung
  • 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen sowie beim Besuch von Ämtern und Bürgerämtern der Stadt Heidelberg
  • Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen: 10 Personen in Innenräumen, 50 Personen im Freien
  • Wenn bei einem Treffen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen nur ein Haushalt und zwei weitere Personen zusammenkommen
  • Innerhalb geschlossener Räume mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder ein vergleichbares Modell tragen. Im öffentlichen Nahverkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten sind alle medizinischen Masken – also auch OP-Masken – zulässig.

Update: Freitag, 21. Januar 2022, 18.37 Uhr


Heidelberg. (RNZ) Aktuell gelten in Freizeiteinrichtungen, in der Gastronomie und im Kulturbereich diese Corona-Regeln:

> Eine Ausgangssperre gilt seit Samstag, 15. Januar, für nicht-immunisierte Personen. Wer nicht vollständig geimpft oder innerhalb der vergangenen sechs Monate genesen ist, darf das Haus zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigem Grund verlassen.

> Eine Sperrstunde ab 22.30 Uhr gilt seit 27. Dezember für gastronomische Betriebe.

> Eine FFP2-Maskenpflicht gilt innerhalb geschlossener Räume für alle Personen ab 18 Jahren. Im öffentlichen Nahverkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten sind alle medizinischen Masken – also auch OP-Masken – zulässig.

> Kontaktbeschränkungen gelten nun auch für geimpfte und genesene Personen. Sie dürfen sich in Innenräumen nur noch mit zehn Personen treffen, im Freien mit 50. Nimmt eine ungeimpfte Person an einem Treffen teil, darf ein Haushalt nur noch mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts zusammenkommen.

> Die 2G-plus-Regel gilt generell für die Gastronomie, den Besuch von Theater, Oper, Kino, Konzerten, Ausstellungen, Infoveranstaltungen, Stadtführungen und -rundfahrten, Betriebs- und Vereinsfeiern, Sportveranstaltungen sowie für den Besuch von Schloss, Zoo, Stadtbücherei und Schwimmbädern. Zugang haben nur Personen, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen.

> Ausgenommen von der 2G-plus-Regel sind Personen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben, den sogenannten Booster. Sie brauchen keinen Testnachweis, sondern nur den Impfnachweis. Ausgenommen sind auch Geimpfte, wenn seit ihrer letzten für die vollständige Grundimmunisierung erforderlichen Impfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind. Das gilt auch für Genesene: Sie sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen, wenn nach der nachgewiesenen Infektion maximal drei Monate vergangenen sind. Noch bis 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten.

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