Die neue Politik der Einbürgerung entwertet das deutsche Asylrecht
Die Idee kommt aus der Berliner Politik und wird jetzt von der Bundesregierung aufgegriffen: Ausländer sollen nach fünf Jahren eingebürgert werden, und zwar auch dann, wenn sie als Asylbewerber abgelehnt wurden oder aus einem anderen Grund ausreisepflichtig sind.