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Übergangsfrist zu lang | Höchstgericht hebt Gesetz zu Vollspaltenböden auf

Verfassungsgerichtshof: Die Übergangsfrist im Tierschutzgesetz, innerhalb der Schweine noch in unstrukturierten Vollspaltenbuchten gehalten werden dürfen, ist mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt.

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