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Landwirtschaftsproteste: Mit dem grünen Kennzeichen zur Bauerndemo – ist das Steuerhinterziehung? Der stern hat beim Zoll gefragt

Stern 
Landwirtschaftsproteste: Mit dem grünen Kennzeichen zur Bauerndemo – ist das Steuerhinterziehung? Der stern hat beim Zoll gefragt

Gegnerinnen und Gegner der Bauernproteste frohlocken: Wer mit einem von der Kfz-Steuer befreiten Traktor an den Demonstrationen teilnimmt, begehe Steuerhinterziehung. Denn das grüne Kennzeichen gelte nur für landwirtschaftliche Arbeiten. Stimmt das wirklich? Der stern hat beim Zoll nachgefragt.

Die Demonstrationen der Bäuerinnen und Bauern in Deutschland haben begonnen – und nicht jede und jeder unterstützt die Aktionen. Besonders findige Gegnerinnen und Gegner der Proteste haben vermeintlich einen Weg gefunden, den Landwirtinnen und Landwirten an den Karren zu fahren – und zwar ausgerechnet über den Weg der Kfz-Steuerbefreiung für Traktoren, gegen deren Abschaffung sich die Proteste richten.

Kfz-Steuerbefreiung auch bei Teilnahme an Bauernprotesten?

In aller Regel führen die Trecker und andere land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge ein grünes Kennzeichen, das signalisiert, dass für sie keine Kfz-Steuer fällig wird. Im Gegenzug dürfen diese nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden und ausdrücklich nicht zu privaten Zwecken, wie der für die Einziehung der Kfz-Steuer zuständige Zoll erklärt

FS Bauern-Demo in Berlin 11.18

"Wird ein steuerbefreites land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt, die nicht begünstigt sind, handelt es sich um eine zweckfremde Benutzung, die (...) unverzüglich Ihrem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen ist. Eine zweckfremde Benutzung liegt bereits bei einer einmaligen Nutzung zu nicht begünstigten Zwecken vor", stellt der Zoll klar. Es würde mindestens für einen Monat Kfz-Steuer fällig.

Begehen Bäuerinnen oder Bauern also Steuerhinterziehung, wenn sie mit ihren Traktoren kilometerlang durchs Land fahren, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen? Einfach die Fahrzeuge mit ihren grünen Kennzeichen auf Demonstrationen fotografieren, das Hauptzollamt informieren und schon bekommen die Landwirtinnen und Landwirte die Quittung – solche oder ähnliche Aufrufe kursieren in den sozialen Medien unter Kritikerinnen und Kritikern der Proteste.

Bauernstreik 8. Januar

Aber stimmt das? Der stern hat bei der Generalzolldirektion nachgefragt und eine eindeutige Antwort bekommen: "Eine Teilnahme an Protestaktionen bzw. Demonstrationen zu land- oder forstwirtschaftlichen Themenoder der Energiepolitik ist mit steuerbefreiten Fahrzeugen im Rahmen der steuerunschädlichen Verwendung des § 3 Nummer 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) zulässig", erklärt ein Beamter. Kurzum: Eine Steuerhinterziehung liegt nicht vor. Dies wäre nur der Fall, wenn die Aktionen keinen land- oder forstwirtschaftlichen Bezug hätten.

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