Abtreibungsgegnern drohen bald Bußgelder bei „Gehsteigbelästigung“
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Sogenannte Gehsteigbelästigung von Schwangeren soll künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Auch die Möglichkeiten von Abtreibungsgegnern, vor Praxen und Beratungsstellen zu protestieren, werden beschränkt.