Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als rechtsextrem einstufen
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Niederlage für die AfD und die Junge Alternative: Die Nachwuchsorganisation darf vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und begründet das unter anderem mit Kontakten zur Identitären Bewegung.