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Verfassungsschutz darf Junge Alternative als extremistische Bestrebung einstufen

Verfassungsschutz darf Junge Alternative als extremistische Bestrebung einstufen

Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung einstuft werden. So lautet ein veröffentlichter Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln.

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