Urteil: Bewährungsstrafe für Frauenarzt nach Tod bei Schönheitsop
Bei einer Schönheitsoperation verliert eine 34-Jährige ihr Leben. Wegen erheblicher Behandlungsfehler muss sich ein Frauenarzt vor Gericht verantworten. Jetzt ist das Urteil gesprochen.
Nach dem Tod einer Patientin bei einer Schönheitsoperation ist ein 61 Jahre alter Frauenarzt aus Sachsen-Anhalt am Dienstag vom Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich muss er 19.400 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen zahlen. Von einem Berufsverbot sah das Gericht ab. Das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist noch nicht rechtskräftig.
Die 34 Jahre alte, stark übergewichtige Frau hatte sich im November 2019 bei dem Angeklagten einer Fettabsaugung im Nacken unterzogen. Als der Mediziner schließlich die Haut straffen wollte, kam es zu einem Herzstillstand und einige Tage später zum Tod der Frau in der Klinik. Nach Auffassung der Schwurgerichtskammer waren dem Angeklagten dabei "eine Vielzahl von Fehlern" vorzuwerfen. Unter anderem habe er die Patientin im Vorfeld nicht umfassend genug über die Risiken der Operation aufgeklärt. Ebenso seien die Praxisräume einer Hausärztin in Frankfurt-Schwanheim, die der Arzt zeitweise gemietet hatte, nicht geeignet gewesen, um einen derartigen Eingriff vorzunehmen. Außerdem habe der Mediziner den Eingriff nicht allein vornehmen dürfen, sagte die Vorsitzende Richterin. Zumindest eine weitere medizinisch ausgebildete Hilfskraft wäre erforderlich gewesen.
Vor Gericht hatte der Angeklagte die Vorwürfe weitgehend gestanden. Nach dem Vorfall verlor er in Sachsen-Anhalt seine Position als Chefarzt in einem Krankenhaus. Darüber hinaus ist er seither in psychologischer Behandlung. Die Richter werteten diese Umstände strafmildernd. Im Strafmaß hielt sich das Gericht an den Antrag der Staatsanwaltschaft, die den Arzt allerdings lediglich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wissen wollte. Laut Urteil aber war die Körperverletzung aufgrund der vielen Versäumnisse des Mediziners zumindest mit bedingtem Vorsatz begangen worden.