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Mängelschleife: Neue Regeln bei der TÜV-Prüfung geplant: Künftig könnte es auch bei geringen Mängeln teuer werden

Stern 

Kfz-Hauptuntersuchungen, oft als TÜV-Prüfung bezeichnet, verlaufen eigentlich nach einem einfachen Prinzip: Hat ein Fahrzeug einen Mangel, gibt's keine Plakette. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Mängelschleife. Sie ermöglicht die Behebung kleinerer Probleme ohne zweiten Termin. Doch genau das steht wohl auf der Kippe.

Egal ob TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS – eine Kfz-Hauptuntersuchung folgt bei allen Prüfern festen Regeln. Im Grunde lässt sich das auf einen einfachen Grundsatz herunterbrechen: Wenn ein Fahrzeug einen oder mehrere Mängel aufweist, gibt es keine Plakette.

Mängelschleife erlaubt bisher eine zeitnahe Behebung ohne Wiedervorstellung

Doch es gibt eine Ausnahme: Die sogenannte Mängelschleife erlaubt es, dass die begehrte Prüfplakette erteilt wird, wenn ein erkannter Mangel schnellstmöglich, am besten also vor Ort, behoben werden kann. Das gilt allerdings nur für geringe Mängel.

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Unter einem geringen Mangel versteht man etwa defekte Leuchten, Schäden an Spiegeln oder zu wenig Luft in den Reifen. Kurz: Es handelt sich um "StVZO-relevante Mängel, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist." Unendlich viele dieser Baustellen sollte man aber nicht haben, denn in Summe kann das je nach Ermessen des Prüfers dann auch ein erheblicher Mangel sein.

Doch die Erteilung einer Plakette "mit einem zugedrückten Auge" könnte künftig abgeschafft werden: Wie "Auto Motor Sport" berichtet, liege dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen ein Schreiben vor, welches den Wegfall der Mängelschleife skizziert. Dieser Vorschlag, so heißt es weiter, werde derzeit vom Bundesjustizministerium (BMJ) auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.

Sollte es dazu kommen, dass die unverzügliche Behebung eines geringen Mangels nicht länger möglich ist, könnte das besonders für Fahrer älterer Fahrzeuge Mehrkosten bedeuten, sofern diese ohne gründlichen Vorab-Check zur Prüfung fahren.

Nachprüfung schon bei geringem Mangel

Denn der Wegfall der Mängelschleife würde bereits dann eine sogenannte Nachprüfung bedeuten, wenn dem Prüfer etwas auffällt, was nicht mehr als bloßer Hinweis, sondern als geringer Mangel aufgenommen wird. Das würde bedeuten, dass zusätzlich zu den Kosten für die Haupt- und Abgasuntersuchung, die zusammen bei rund 150 Euro liegen, nochmal circa 30 Euro hinzukommen.

Geringe Mängel sind alles andere als selten. Aus Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamts geht hervor, dass 2022 über 2,7 Millionen solcher Defizite gemeldet wurden – umgerechnet also bei mehr als 12 Prozent aller Prüfungen. Wie oft es dabei zur Anwendung der Mängelschleife kam, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Eine Anfrage des stern beim Bundesamt blieb ohne Ergebnis.

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Eine Nachuntersuchung muss laut TÜV "spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung erfolgen." Weiter heißt es: "Wird diese Frist nicht eingehalten, droht ein Verwarngeld gemäß Bußgeldkatalog (ca. 40 Euro). Darüber hinaus muss eine neue Hauptuntersuchung im kompletten Umfang durchgeführt werden."

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