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Salzburger Raser forderte Herausgabe der Betriebsanleitung des Radargeräts: Er blitzte bei Gericht ab

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat nun die Beschwerde eines Autorasers abgewiesen, der die Herausgabe der Radargerät-Anleitung forderte, um mögliche Messfehler aufzuzeigen. Das Gericht sah keinerlei Mängel bei der Messung. Der Mann war mit seinem Wagen in der 80er-Beschränkung auf der Westautobahn (A1) mit 140 km/h geblitzt worden und bekam eine Strafe von 850 Euro.

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