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Polizistenmord in Trieben: Staatsanwaltschaft beruft nach Urteil: „Lebenslang ist die einzig mögliche Strafe“

Polizistenmord in Trieben: Staatsanwaltschaft beruft nach Urteil: „Lebenslang ist die einzig mögliche Strafe“

20 Jahre Haft setzte es am Dienstag bei der Verhandlung für jenen Polizisten, der in Trieben seinen Chef erschossen hat. Das genügt der Staatsanwaltschaft nicht – sie fordert eine lebenslange Gefängnisstrafe.

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