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Einstweilige Verfügung abgelehnt: Rassismus-Vorwürfe gegen Monika Gruber – Bloggerin verliert vor Gericht

Stern 
Einstweilige Verfügung abgelehnt: Rassismus-Vorwürfe gegen Monika Gruber – Bloggerin verliert vor Gericht

Die Kabarettistin Monika Gruber und der Piper-Verlag dürfen den vollen Namen einer Bloggerin weiter verbreiten. Das hat das Landgericht Hamburg jetzt entschieden. Zuspitzung und Satire seien erlaubt.

Die Bloggerin Roma Maria M. hat gegen Monika Gruber und den Piper Verlag vor dem Landgericht Hamburg verloren. Sie wollte der Kabarettistin und ihrem Verlag unter anderem untersagen, ihren vollen Namen in Grubers Buch weiterzuverbreiten. Das Gericht lehnte es allerdings ab, eine entsprechende einstweilige Verfügung zu erlassen. 

Roma Maria M. habe "keinen Anspruch auf Anonymitätsschutz", weil sie "auf den Plattformen Instagram und X mit ihrem richtigen Namen registriert" sei und öffentlich in Erscheinung trete, heißt es in der Entscheidung. Deshalb müsse sie hinnehmen, dass ihr Name in dem Buch genannt werde. Es handele sich bei den Passagen in  Grubers Buch außerdem um Satire. "Der unvoreingenommene und verständige Durchschnittsleser" verstünde die Passagen "als Meinungsäußerung" und "offensichtlich nicht ernst gemeinten Überspitzungen". Sie seien außerdem von "grotesk klischeehaften Überlegungen geprägt". 

Vorausgegangen war ein monatelanger Streit. In ihrem Buch "Willkommen im falschen Film", das Ende November im Piper-Verlag erschienen ist, knüpft sich Gruber "verblendete Woke-Aktivisten" vor. In dem Kapitel: "Wenn Nazis stricken" zitiert Gruber einen Tweet, den die Bloggerin Roma Maria M. als Privatperson auf X (vormals Twitter) veröffentlicht hat. Sie warnte davor, dass Handarbeitskurse von Rechtsextremen gekapert würden: "Rechtsextreme Frauen unterwandern aktuell aktiv auch die textile Hobbyszene  (z.B. zum Thema Stricken). Bitte setzt euch aktiv damit auseinander, wer was anbietet.“ 

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In ihrem Buch greift Gruber diese Zeilen auf und macht sich über den migrantisch klingenden Namen der Bloggerin lustig: Es "ist mir ein Rätsel, was jemand mit einem solchen Namen in der 'textilen Hobbyszene' treibt? Ich hätte sie eher beim tantrischen Shakren-Turnen oder einem veganen Urschrei-Seminar verortet". Gruber spekuliert darüber, dass Roma Maria M. womöglich unter falschem Namen tweetet. Sie unterstellt der Bloggerin, dass sie den nichtdeutsch klingenden Namen wie ein Accessoire benutzt, um ihrem Tweet mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. Vermutlich heiße Roma Maria M. "im wahren Leben doch eher bloß Maria Müller", was aber "schwer nach 'Bund deutscher Mädel' klingt". Es handelt sich allerdings um den echten Namen der Frau. Ihr Vater war Inder. 

Mord und Vergewaltigungsdrohungen

Roma Maria M. wehrte sich zunächst auf X. "Maria Müller kann stricken, Roma Maria M. kann nur Tantra, das ist rassistisch", schrieb sie. Ein Shitstorm brach los. Gegen Gruber. Aber auch gegen Maria Roma M., die nach Aussagen ihres Anwalts Jan Froehlich aus Berlin Mord- und Vergewaltigungsdrohungen ausgesetzt war und noch immer ist (aus diesem Grund nennt der stern ihren vollen Namen nicht). Die Bloggerin zog vor Gericht und hat nun verloren. "Auch wenn die Antragsgegnerin in der vorliegenden Passage den Namen der Antragstellerin zum Gegenstand groben Spotts macht, ist dies im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit zulässig", entschied das Landgericht Hamburg

Anwalt Froehlich kann die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen. "Das Anknüpfen an den Namen und die Person von Frau M. ist absolut rassistisch und sexistisch." Deshalb widerspreche die Entscheidung  der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgericht Hamburg, des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts. Im Fall Erdogan hatte das Landgericht Hamburg beispielsweise Teile von Böhmermanns Schmähgedicht verboten, weil es den Intimbereich des türkischen Regierungschefs verletze. Bei seiner Mandantin habe das Landgericht diese Art der Verächtlichmachung dagegen völlig außer Acht gelassen. Dadurch, dass Gruber den Namen der Bloggerin im Zusammenhang mit dem "tantrischen Shakren-Turnn" erwähnt habe, sei der Intimbereich berührt. GruberBloggerinziehtvorGericht13.56

Froehlich erwägt nun, gegen die Entscheidung des Landgerichts Rechtsmittel einzulegen. Er wundert sich außerdem über das geringe Echo zu diesem Fall. "Warum äußern sich so wenige Institutionen zu diesem Rechtsstreit; Institutionen, die ansonsten zurecht und mit guten Argumenten gegen Rechtsextremismus kämpfen?" Nach dieser Gerichtsentscheidung sieht Froehlich die Gefahr, dass sich niemand mehr trauen wird, öffentlich Stellung zu beziehen. Leute wie seine Mandantin sollten den Mund halten. Die Passagen in Grubers Buch hätten nur ein Ziel: "Frau M. aus dem öffentlichen Diskurs zu verdrängen." 

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