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Neue Arbeitsregeln für Flüchtlinge schon im April

Die neuen Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerber treten mit April in Kraft. Das teilte das Innenministerium der APA mit. Gemäß dem aktuell vorliegenden Entwurf des Ressorts können Personen in der Grundversorgung künftig auch dort tätig werden, wo Organisationen nur unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft oder eines Gemeindeverbandes stehen oder es sich um NGOs handelt. Bisher war der Einsatz auf Gemeinden und Länder beschränkt.

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