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Energie: Land vereinfacht Regeln für Solaranlagen auf Denkmalen

Stern 
Energie: Land vereinfacht Regeln für Solaranlagen auf Denkmalen

Der Ausbau der erneuerbaren Energien geht voran: In Sachsen-Anhalt gibt es nun im Kulturbereich eine neue Vorgehensweise.

In Sachsen-Anhalt soll es künftig leichter sein, Solaranlagen auf Kulturdenkmalen zu errichten. Ein entsprechender Runderlass sei an die Denkmalschutzbehörden im Land gegeben worden, teilte das Ministerium für Kultur am Samstag mit. Demnach sei die Genehmigung für Solaranlagen an und auf Kulturdenkmalen durch die Kommunen regelmäßig zu erteilen. Nur erwartbare Substanzschäden an den Kulturdenkmalen könnten dazu führen, dass es keine Genehmigung gibt. "Damit entfällt der häufigste bisherige Ablehnungsgrund, nämlich Eingriffe in das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals."

Wenn eine Kommune die Erteilung der Genehmigung einer Fotovoltaik-Anlage ablehnen will, muss sie vorher Rücksprache mit dem Landesverwaltungsamt nehmen. Mit der neuen Vorgehensweise unterstütze man "das gemeinsam erkannte Ziel eines weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien, auch auf Kulturdenkmalen", erklärte Kulturministerin Rainer Robra (CDU).

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