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Richterverein: Cannabis-Gesetz gefährdet Funktionsfähigkeit der Justiz

Stern 
Richterverein: Cannabis-Gesetz gefährdet Funktionsfähigkeit der Justiz

Der Besitz von 25 Gramm Cannabis soll bald legal sein, unabhängig von der Herkunft der Droge. Der Hamburgische Richterverein befürchtet, dass dies ein Konjunkturprogramm für Dealer-Banden sein könnte.

Der Hamburgische Richterverein hat vor den Folgen der geplanten Cannabis-Legalisierung zum 1. April gewarnt. In einem Brief an Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) schrieb der Verein, dass der illegale Schwarzmarkt nicht verschwinden werde. Der Erwerb und Besitz von 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige werde straffrei sein, egal ob die Droge aus einer legalen Quelle stamme oder nicht. Viele Konsumenten würden darum weiterhin auf den Schwarzmarkt zugreifen, während die Ermittlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. "Das Cannabisgesetz in seiner jetzigen Form ist ein Konjunkturprogramm für die organisierte Betäubungsmittelkriminalität!", heißt es in dem Brief, den der Richterverein am Mittwoch veröffentlichte.

Der Verein kritisierte auch die geplante Rückwirkung der Straffreiheit für Besitz und Anbau von Cannabis. Das gefährde die Funktionstüchtigkeit der Strafjustiz. Bereits abgeschlossene Strafverfahren müssten überprüft werden. Die Richtervereinigung bat die Senatorin, den Einfluss Hamburgs im Bundesrat geltend zu machen, um noch Änderungen im Gesetz zu erreichen.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.

Cannabisgesetz Hamburgischer Richterverein

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