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Flug- und Bahnstreiks: Wer haftet bei Folgeschäden? (Merkur)

Stand: 11.03.2024, 13:11 Uhr Kommentare Drucken Teilen Der Ausstand bei einer Bahn- oder Fluggesellschaft kann die eigenen Reisepläne gehörig durcheinanderbringen. Führt das in der Folge zu Problemen, können Betroffene nicht auf Entschädigung

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