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Firma muss Abschiebung von Mitarbeiter bezahlen

Er besaß weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsgenehmigung. Trotzdem wurde ein albanischer Staatsbürger von einem deutschen Bauunternehmen beschäftigt. Seine Anstellung fiel im Zuge einer Kontrolle im Vorjahr auf, der Arbeiter kam in Schubhaft und wurde in seine Heimat abgeschoben. Für die Kosten muss nun sein ehemaliger Arbeitgeber aufkommen.

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