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Fritzl bleibt zunächst im Maßregelvollzug: Gericht hebt Verlegung im Inzestfall Amstetten auf

Der zu lebenslang verurteilte Josef Fritzl wird vorerst nicht aus dem Maßregelvollzug in ein Gefängnis verlegt. Weitere medizinische Untersuchungen müssen erst noch durchgeführt werden.

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