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Bis zu 345 € Bußgeld drohen in Italien: Fahrräder sind „schwer erkennbare Ladung“

Eine Änderung der italienischen Verkehrsregeln ist für all diejenigen von euch von Bedeutung, die eines oder mehrere Fahrräder auf einem Heckträger am Auto durch das Heimatland des Dolce Vita transportieren möchten – ist keine Warntafel angebracht, droht Bußgeld.

Fahrradtransport in Italien: Neue Regeln für die Warntafel am Auto

Die meisten von euch wissen bereits: in Italien ist es Pflicht, eine rot-weiße Warntafel am Auto anzubringen, wenn eine Ladung über das Heck hinausragt – oder ein Heckträger verwendet wird. Seit einer Gesetzesänderung 2023 waren Heckträger mit eigenem Wiederholungskennzeichen sowie eigener Beleuchtung von dieser Pflicht zur Anbringung einer Warntafel befreit.

Genau diese Regelung ist nun wieder ausgesetzt – es gilt die alte Regelung. Nach dieser darf selbst der Transport von Fahrrädern auf einem beleuchteten und gekennzeichneten Heckträger ab sofort nur mit Warntafel durchgeführt werden.

Nach Angaben des ADAC droht bei Zuwiderhandlungen ein Bußgeld von mindestens 80 Euro und mehr.

Zudem dürfen Fahrräder auf einem Heckträger nicht seitlich über die Breite des Fahrzeugs hinausstehen, da diese als „schwer erkennbare Ladung“ gelten.  Dabei gilt die Breite des Fahrzeugs bis zur Außenkante der Schlussleuchten, NICHT die Gesamtbreite, einschließlich der Außenspiegel – das kann beim Transport von MTB, besonders an kleineren Fahrzeugen, problematisch werden. Zwar beeilt sich etwa die Verkehrspolizei Bozen, zu beschwichtigen, dass aktuell bei Zuwiderhandlungen keine Strafen zu erwarten seien, aber wer kein Risiko eingehen will, sollte sich für den Fahrradtransport – oder das Reiseziel – eine andere Lösung einfallen lassen. Mit einer verbindlichen gerichtlichen Entscheidung ist frühestens im Sommer 2024 zu rechnen.

  • Warntafel verpflichtend auch für Heckträger mit Kennzeichen und Beleuchtung
  • Fahrräder dürfen nicht breiter sein als Rückleuchten des transportierenden Fahrzeugs
  • Bußgeld 80 bis 345 Euro
  • Lokale Auslegung der Regel möglicherweise abweichend

Warntafel für Italien – das sind die Regeln

Eine Warntafel muss aus Blech, mindestens 50 x 50 Zentimeter groß und rot-weiß schraffiert (fünf rote Streifen) sein. Falls die nach hinten ragende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen zwei Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden.

# Fahrräder auf Heckträger transportieren: Nach neuer-alter Regelung gehört hier ab sofort eine Warntafel dran.

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Infos: ADAC, Bilder: Tobias Stahl, Moritz Zimmermann

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