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Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken (RTL)

Der Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL darf zunächst wie geplant bis Mittwochmorgen stattfinden. Die Deutsche Bahn scheiterte vorerst mit dem Versuch, den Ausstand noch mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am

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