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Verwaltung: Wie läuft "Homeoffice ohne Grenzen"? - Service berät Bürger

Stern 

Am Oberrhein gibt es viele Grenzgänger. Manche bleiben tageweise zu Hause, um Telearbeit zu machen. Beratungsstellen helfen, beispielsweise bei der Sozialversicherung.

In der Drei-Länderregion von Deutschland, Frankreich und der Schweiz interessieren sich Grenzgänger zunehmend für Regelungen zum Homeoffice. "Es kommen mehr Bürger und Bürgerinnen zu uns", sagte der Digitalreferent des grenzüberschreitenden Projekts Infobest 4.0, Michael Großer, der Deutschen Presse-Agentur in Kehl (Ortenaukreis).

Das schon länger bestehende Infobest-Netzwerk hat vier Beratungsstellen am Oberrhein auf beiden Seiten des Rheins. Träger sind unter anderen das Land Baden-Württemberg, der französische Staat und grenznahe Schweizer Kantone. Viele Fragen von Menschen, die im benachbarten Ausland arbeiten, betreffen die Rente und die Sozialversicherung, wie Großer sagte.

Beschäftigte können bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in Telearbeit mehr als früher im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich dadurch etwas an ihrer Sozialversicherungspflicht ändert. "Wenn ein Arbeitnehmer in Frankreich wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, kann er im Homeoffice arbeiten, wenn er knapp unter 50 Prozent bleibt", sagte Großer.

Grundlage der erleichterten Bedingungen ist ein Übereinkommen, dass Deutschland mit 17 Ländern unterzeichnete - darunter sind sämtliche Nachbarstaaten außer Dänemark. Vorher war es so, dass die Sozialversicherung des Wohnsitz-Landes gegriffen hat, wenn der Beschäftigte dort mehr als 25 Prozent im Homeoffice arbeitete.

Im Oberrheinraum fahren Infobest zufolge rund 100.000 Menschen über eine Grenze zur Arbeit. Allein rund 36.200 von ihnen sind von Baden in die Schweiz unterwegs. Aus dem Elsass kommen rund 24.000 Pendler nach Deutschland - in umgekehrter Richtung überqueren aber nur etwa 1000 Beschäftigte den Rhein, um im Elsass zu arbeiten. Bei den Zahlen sind Arbeitnehmer berücksichtigt, aber keine Selbstständigen, wie Großer sagte.

Der Experte wies auf Sozialversicherungsprobleme im Grenzgebiet hin. Schwierig sei mitunter die Lage von Kindern bei Scheidungen. Da es in Frankreich keine separate Krankenversicherungskarte für Kinder gebe, könne deren medizinische Versorgung Probleme bereiten, falls nur ein Elternteil eine französische Karte habe und das Paar getrennt lebe. "Das Wohl eines Kindes kann deutlich eingeschränkt werden", sagte Großer, denn Arztbesuche müssten notfalls erst einmal bezahlt werden. "Das Problem besteht seit Jahren, und es gibt bisher keine Lösung", lautete sein Fazit.

Infos zu grenzüberschreitender Beschäftigung Seite Infobest

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