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Kriminalität: Justizsenatorin: Cannabis-Gesetz enormer Aufwand für Justiz

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Kriminalität: Justizsenatorin: Cannabis-Gesetz enormer Aufwand für Justiz

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) sieht mit dem geplanten Cannabis-Gesetz viel zusätzlichen Arbeitsaufwand auf die Justiz zukommen. Die Neuregelungen bedeuteten einen enormen Zeit- und Personalaufwand, der die ohnehin stark belastete Justiz zusätzlich beanspruche, so Badenberg am Donnerstagmorgen. Durch eine Amnestieregelung müssten bereits abgeurteilte Straftaten aufgearbeitet werden. Taten die künftig nicht mehr strafbar wären, müssten dann erlassen werden. Zunächst hatte der RBB berichtet.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) sieht mit dem geplanten Cannabis-Gesetz viel zusätzlichen Arbeitsaufwand auf die Justiz zukommen. Die Neuregelungen bedeuteten einen enormen Zeit- und Personalaufwand, der die ohnehin stark belastete Justiz zusätzlich beanspruche, so Badenberg am Donnerstagmorgen. Durch eine Amnestieregelung müssten bereits abgeurteilte Straftaten aufgearbeitet werden. Taten die künftig nicht mehr strafbar wären, müssten dann erlassen werden. Zunächst hatte der RBB berichtet.

"Bei der Staatsanwaltschaft Berlin müssen rund 3500 Verfahren einzeln durchgesehen werden, ob die rechtskräftigen Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen", erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Berlin. Ist dies der Fall, müssten die Akten erneut dem Gericht vorgelegt werden, das wiederum die Strafe abändern müsse. "Der Aufwand, dies umzusetzen, ist enorm."

Laut Badenberg müssten durch die Regelung tausende Akten händisch überprüft werden. Angesichts der Kleinteiligkeit der Regelungen zweifle sie die "praktische Handhabbarkeit der daran anknüpfenden zahlreichen Straf- und Bußgeldvorschriften" an.

Die Ampel-Koalition will den Besitz und Anbau kleinerer Mengen Cannabis ab 1. April bundesweit straffrei stellen. Dies geht den Plänen zufolge mit einer Amnestie für diejenigen einher, die wegen Cannabis-Besitz in solchen Mengen derzeit noch strafrechtlich verfolgt werden. Ihre Verfahren müssten gesichtet und dabei geprüft werden, ob Strafen zu erlassen oder abzumildern sind und neue Gesamtstrafen von den Gerichten gebildet werden müssen.

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