Tierhaltung: Beliebte Vierbeiner: Immer mehr Hunde leben in Berlin
Vor allem in der Pandemie schafften sich viele Menschen in Berlin einen Hund an. Die Zahl der Vierbeiner ist seitdem stetig gestiegen. Warum es bei der Hundesteuer zuletzt trotzdem einen Rückgang gab.
Immer mehr Hunde sind in Berlin unterwegs. Vergangenes Jahr waren 131.400 Tiere und 121.860 Halterinnen und Halter steuerlich erfasst, wie die Finanzverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Im Jahr 2019 gab es den Angaben zufolge noch rund 111.000 Hunde und etwas mehr 104.700 Besitzer. Seitdem stiegen die Zahlen stetig. Im Vergleich zu dem regelrechten Boom der Pandemiejahre 2020 (rund 117.200 Hunde) und 2021 (rund 123.900 Hunde) war den Anstieg zuletzt aber weniger stark (2022: rund 130.000 Hunde).
Die meisten Vierbeiner lebten vergangenes Jahr in den Finanzbezirken Marzahn-Hellersdorf, Treptow/Köpenick und Reinickendorf. Am wenigsten Tiere waren den Angaben nach im Wedding zu Hause, gefolgt von Schöneberg und Wilmersdorf. Die Finanzbezirke seien nicht identisch mit den Berliner Bezirken, erklärte eine Sprecherin der Finanzverwaltung.
Hundesteuereinnahmen seit 2022 gesunken
Obwohl es mehr Tiere gibt, sinken die Einnahmen durch die Hundesteuer seit 2022. Das liegt daran, dass seitdem mehr Menschen, die auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind, eine Steuerbefreiung für ihre Tiere geltend machen können. "Am 31.03.2024 waren insgesamt 20.214 Hunde von der Steuer befreit", sagte die Sprecherin. Im Jahr 2023 wurden in der Hauptstadt rund 12,6 Millionen Euro eingenommen, etwa 1 Million Euro weniger als 2021.
Bedeuten mehr Hunde auch mehr Hundekot auf den Straßen? "Zwar gibt es in Berlin - quer durch die Bezirke - immer noch Probleme mit Hundekot", sagte der Sprecher der Berliner Stadtreinigung (BSR), Sebastian Harnisch. Allerdings sei die "Hundekot-Problematik" in den vergangenen Jahren besser geworden, insbesondere nach Einführung einer Kot-Beutelpflicht. Hundebesitzer seien grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu beseitigen. "Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit." Diese könne mit "empfindlichen Bußgeldern" geahndet werden.