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Geldgeschenk für Reise nach Mekka – Familie muss Leistungen an Jobcenter zurückzahlen

Geldgeschenk für Reise nach Mekka – Familie muss Leistungen an Jobcenter zurückzahlen

Eine Familie aus Berlin muss 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzahlen. Das Ehepaar mit einem Kind hatte der Behörde das üppige Geldgeschenk einer Nachbarin verschwiegen. Von der Schenkung pilgerte die Familie nach Mekka – und will sogar die Flüge in bar bezahlt haben.

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