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Umstrittene Reform: Eilantrag gescheitert – Klimaschutzgesetz kann wie geplant verabschiedet werden

Stern 

Im vergangenen Jahr hatte der CDU-Politiker Thomas Heilmann versucht, das Heizungsgesetz zu boykottieren. Jetzt hat er das neue Klimaschutzgesetz ins Visier genommen – und scheiterte zum zweiten Mal.

Die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des reformierten Klimaschutzgesetzes kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung dagegen ab, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Seine Klage sei von vornherein unzulässig, lautet die Begründung.

Mit der Entscheidung reagiert das höchste deutsche Gericht auf einen Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann. Dieser hatte am Mittwoch eine einstweilige Anordnung beantragt. Er begründete den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr mit einer "extrem verkürzte Beratungszeit" und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Der CDU-Politiker argumentierte, sein Recht als Abgeordneter "auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung" sei verletzt worden. Recht gaben ihm die Richter nicht.STERN PAID Vernetzte Klimarisiken 15.20

Stattdessen wird der Bundestag am Freitag wie geplant über die von der Ampel-Koalition beschlossene Reform des Klimaschutzgesetzes abstimmen. Diese sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.

Weicht Deutschland seine Klimaziele auf?

Koalitionspolitiker zeigten sich nach der Karlsruher Entscheidung erleichtert. Nach der Veröffentlichung der Karlsruher Entscheidung erklärte Irene Mihalic, die Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen, es sei gut, "dass der Abgeordnete Heilmann damit gescheitert ist, eine juristische Klage als Politikersatz zu verfolgen." Er verzögere damit "nicht nur parlamentarische Verfahren, sondern streut auch dem Gericht Sand ins Getriebe."

FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte: "Ich bin froh, dass das neue Klimaschutzgesetz nun ohne weitere Blockaden der Union verabschiedet werden kann. Ohne diese Reform würden im Sommer Fahrverbote drohen, obwohl wir die Klimaziele bereits erreichen – die Union war ganz offensichtlich bereit, den Autofahrern genau das zuzumuten." SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast schrieb in einer Mitteilung: "Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz. Gemeinsam mit dem Solarpaket, das am Freitag ebenfalls auf der Tagesordnung steht, beschleunigen wir den Ausbau der Erneuerbaren (Energien) und verbessern den Klimaschutz."

Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch Heilmann befürchtet eine Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen.Studie Einkommensverlust durch den Klimawandel 11:55

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Bundestag und Bundesrat sollen daneben am Freitag den Weg für den schnelleren Ausbau der Solarenergie freimachen. Das sogenannte Solarpaket I soll insbesondere die Nutzung sogenannter Balkonkraftwerke erleichtern sowie mehr Flächen für Solarparks freigeben. Der Bundesrat soll zudem endgültig grünes Licht für Gesetzesänderungen zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geben. Außerdem geht es in der Länderkammer abschließend um die Einführung einheitlicher Ladekabel für Handys und Tablets sowie die Umsetzung der EU-Vorgaben gegen illegale Inhalte und Desinformation im Internet.

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