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Bedingte Haft für Belästigung von Wiener-Wohnen-Angestellten

Ein bisher unbescholtener 59-Jähriger ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen fortdauernder Belästigung im Wege einer Telekommunikation (§ 107c StGB) zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte von Jänner 2022 bis Oktober 2023 zwei ranghohe Mitarbeiterinnen von Wiener Wohnen immer wieder per E-Mail verunglimpft, derb beleidigt und bedroht. Als er ankündigte, er werde sie "persönlich aufsuchen", erstatteten die Betroffenen Anzeige.

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