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Landesregierung darf deutsche Vornamen zurückhalten – „Intention der Klage höchst fraglich“

Landesregierung darf deutsche Vornamen zurückhalten – „Intention der Klage höchst fraglich“

Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass die Landesregierung die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen der Silvesternacht 2022 nicht nennen muss. Der AfD-Abgeordnete Stephan Bothe hatte auf deren Herausgabe geklagt. Sebastian Lechner von der CDU findet die Entscheidung richtig.

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