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Tübingen: Sex mit einer Patientin: Psychotherapeut muss wegen Missbrauchs in Haft

Stern 
Tübingen: Sex mit einer Patientin: Psychotherapeut muss wegen Missbrauchs in Haft

Während einer Therapie darf ein Arzt kein Verhältnis zu einer Patientin oder einem Patienten beginnen – selbst einvernehmlicher Sex ist strafbar. Trotzdem kommen solche Fälle in Deutschland immer wieder vor.

Ein wegen sexuellen Missbrauchs in der Psychotherapie angeklagter Arzt ist vom Amtsgericht Tübingen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann, der als Arzt in Weiterbildung an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Tübingen tätig war, über mehrere Monate zwischen Oktober 2020 und Juni 2021 eine psychotherapeutische Behandlung an der Geschädigten durchgeführt hat und es im Rahmen dessen zu mindestens 53 sexuellen Kontakten zwischen ihm und der 35 Jahre alten Patientin gekommen ist.

Dies gilt als sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses und ist strafbar. Unerheblich sei, so das Gericht weiter, dass es sich um einvernehmliche Treffen gehandelt habe. Nicht nachweisbar war laut Amtsgericht, dass der Arzt die Frau anlässlich ihrer ersten sexuellen Begegnung im Oktober 2020 auch vergewaltigt hat.

Missbrauch Psychotherapie 19:08

Der Arzt hat Hausverbot

Das Universitätsklinikum Tübingen, in dessen Behandlungsräumen ein Teil der Übergriffe stattfand, hat nach Bekanntwerden des Urteils den Mitarbeiter freigestellt. Wie die Pressestelle des Klinikums mitteilte, wird ein Kündigungsverfahren eingeleitet und der Arzt erhalte Hausverbot. Dass der Mitarbeiter nicht schon mit Bekanntwerden der Vorwürfe im Sommer 2021 freigestellt wurde, begründet das Klinikum mit der Unschuldsvermutung, die "zwingend" beachtet werden müsse. Der Betroffene sei aber aus der Patientenversorgung in die Forschung ohne Patientenkontakt versetzt, die fortgeschrittene Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie beendet worden. 

Sexueller Missbrauch in der Psychotherapie gilt als großes Tabu. Auf rund zwei Millionen ambulante und psychotherapeutische Behandlungen kommen geschätzt mehr als 1000 Fälle von sexuellem Missbrauch. In den allerwenigsten Fällen zeigen die Betroffenen den Arzt an. Mögliche Schlussfolgerungen aus dem Fall will Baden-Württembergs Wissenschaftsministerium erst ziehen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Der Vorsitz im Aufsichtsrat des Uniklinikums liegt im Wissenschaftsministerium.

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