Paderborn: Zwei Verdächtige nach tödlicher Attacke in U-Haft
In der Nacht wird ein Mann angegriffen und noch gegen den Kopf getreten, als er bereits am Boden liegt. Er stirbt in einer Klinik. Zwei Tatverdächtige haben sich gestellt, ein dritter wird gesucht.
Knapp eine Woche nach einem tödlichen Angriff auf einen 30-Jährigen vor einem Kiosk in Paderborn haben sich zwei der drei Tatverdächtigen gestellt und sind wegen gemeinschaftlichen vollendeten Totschlags in Untersuchungshaft gekommen. Das teilten Staatsanwaltschaft Paderborn und Polizei in Bielefeld am Montag mit. Bei den Tatverdächtigen handele es sich um einen 18-jährigen Tunesier und um einen 16 Jahre alten Marokkaner. Beide äußerten sich den Angaben zufolge nicht zu den Vorwürfen. Sie hätten auch den dritten Tatverdächtigen nicht benannt.
Nach der dritten Person wird weiterhin gesucht. Man habe auch zu diesem Tatverdächtigen bereits zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, schilderte ein Polizeisprecher. Aus ermittlungstaktischen Gründen könne man sich dazu vorerst nicht weiter äußern. Das Tatmotiv und die Frage, ob sich die Beschuldigten und das Opfer vor der Tat kannten, seien weiter ungeklärt, hieß es. Die Ermittlungen der Mordkommission gingen weiter.
Das Opfer, ein 30 Jahre alter Mann, war in der Nacht zum 1. Mai erst durch Schläge und später Tritte gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt worden. Der Mann erlag später seinen schweren Verletzungen. Die Tritte waren ihm zugefügt worden, als er bereits am Boden lag. Die Polizei ging direkt nach der Tat davon aus, dass der 30-Jährige wegen des Ausfalls der Hirnfunktion bleibende Schäden davontragen würde. Wenige Tage später starb der Mann im Krankenhaus.
Die Obduktion habe Spuren stumpfer Gewalt gegen den Kopf des Opfers festgestellt, aber keine Schädelfrakturen. "Vor diesem Hintergrund sind durch die Staatsanwaltschaft weitere Untersuchungen der Rechtsmedizin Münster in Auftrag gegeben worden, wie es zu den Hirnblutungen und dem tödlichen Hirnschaden kommen konnte", berichteten die Ermittler. Diese Untersuchungen dauerten am Montag noch an.
Die zwei Tatverdächtigen hatten sich in der Nacht zu Montag gestellt. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes könne man bei dem Jugendlichen keine Informationen zu etwaigen Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren veröffentlichen. Bei dem 18-jährigen Beschuldigten seien frühere Verurteilungen nicht bekannt. Ergänzend hieß es: "Im Hinblick auf mögliche laufende Ermittlungsverfahren gegen den 18-Jährigen werden hier aufgrund der Unschuldsvermutung keine Angaben gemacht."